Immobilie bei Scheidung: Was ist zu tun?

Eine gemeinsame Immobilie ist bei Scheidungen häufig der größte Streitpunkt. Für den Zugewinnausgleich muss der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Trennung und zum Zeitpunkt der Heirat (Anfangsvermögen) festgestellt werden.

Ohne ein professionelles Gutachten kommt es oft zu langen Auseinandersetzungen über den Wert. Ein gemeinsam beauftragtes, neutrales Gutachten ist nicht nur schneller und günstiger, sondern auch gerichtsfest akzeptiert.

Die drei häufigsten Fälle

  • Zugewinnausgleich: Ermittlung des Immobilienwertes zum Trennungszeitpunkt für die Vermögensaufteilung
  • Gericht fordert Gutachten an: Das Familiengericht bestellt einen neutralen Sachverständigen – wir übernehmen diese Aufgabe
  • Gemeinsames Gutachten beider Parteien: Kostengünstigste Lösung, wenn beide Seiten eine neutrale Bewertung akzeptieren

Diskret und schnell

Wir wissen, dass Scheidungsverfahren sensibel sind. Wir behandeln Ihre Anfrage streng vertraulich. Auf Wunsch koordinieren wir den Besichtigungstermin so, dass beide Parteien nicht gleichzeitig anwesend sein müssen.

Tipp: Wenn beide Parteien einverstanden sind, sparen Sie erhebliche Kosten durch ein gemeinsam beauftragtes Gutachten gegenüber zwei separaten Privatgutachten.